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Häufig gestellte Fragen

Ob in den Medien, im privaten Umfeld oder im Arbeitsumfeld – die Situation auf den Energiemärkten wird derzeit überall diskutiert.

Viele Kundinnen und Kunden haben dazu Fragen. Deshalb haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur aktuellen Energiemarktsituation zusammengestellt.

 

Strompreisbremse

Was ist die Strompreisbremse?

Der Gesetzgeber hatte die Einführung der Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Der Gas-/Wärme- und Strompreisdeckel galt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Seit dem 01.01.2024 gelten die vertraglich vereinbarten Preise ohne Energiepreisbremse.

Für wen galt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse galt für alle mit einem Strompreis über 40 Cent pro kWh und einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh. Für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs galt ein Preisdeckel von 40 Cent pro kWh.
Bei einem höheren Jahresverbrauch galten andere Regelungen.

Ab wann und wie lange galt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse galt seit dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Sie endete am 31. Dezember 2023.

Wie wurde die Strompreisgrenze berechnet?

Von der Strompreisbremse profitierten unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh, wenn der Kilowatt­stunden­preis in ihrem Vertrag oberhalb des gedeckelten Preises lag. Dabei galt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von 40 ct/kWh (brutto). Die restlichen 20 % erhielten Sie als Kund*in zu dem mit der ZEAG vertraglich vereinbarten Preis.

So berechnen Sie die Entlastung

Nutzen Sie für die Berechnung Ihrer individuellen Entlastung diesen Rechnern. Dahinter steckt diese Formel:

  • 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse
  • 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,8 x 40 ct/kWh (brutto, inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen) + 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,2 x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse
  • Monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse - monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse = Ihr Entlastungsbetrag pro Monat

Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wurde bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und blieb unverändert.

 

Wie sieht eine Beispielrechnung aus?

Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:

  • Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht jährlich 4.152 kWh Strom, 1/12 davon sind 346 kWh
  • Der Verbrauchspreis für Strom liegt bei 55 ct/kWh
Berechnung Ergebnis
Monatlicher Stromverbrauch = 4.152 kWh : 12 346 kWh
80 % des monatlichen Stromverbrauchs = 346 kWh x 0,8 277 kWh*
20 % des monatlichen Stromverbrauchs = 346 kWh x 0,2 69 kWh*
Monatlicher Verbrauchspreis für 80 % des Verbrauchs = 277 kWh x 40 ct/kWh 110,80 €
Monatlicher Verbrauchspreis für 20 % des Verbrauchs = 69 kWh x 55 ct/kWh 37,95 €
Monatlicher Verbrauchspreis mit Preisbremse = 110,80 € + 37,95 € 148,75 €
Zum Vergleich monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse = 346 kWh x 55 ct/kWh 190,30 €
Ersparnis pro Monat = 190,30 € - 148,75 € 41,55 €

⃰gerundete Zahlen

Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wurde bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und blieb unverändert.

Nutzen Sie für die Berechnung Ihrer individuellen Entlastung diesen Rechnern.

Welche Regelungen galten für Industriekund*innen?

Auch große Unternehmen mit einem hohen Jahres­verbrauch – über 30.000 kWh bei Strom bzw. über 1,5 Millionen kWh bei Gas und Wärme – wurden durch den Beschluss des Gesetzgebers entlastet. Ob Strom, Gas oder Wärme – Sie erhielten 70 % ihres Vorjahresverbrauchs zu einem gedeckelten Preis von:

  • 7 ct/kWh Verbrauchspreis bei Gas (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
  • 7,5 ct/kWh Verbrauchspreis bei Wärme (vor staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
  • 13 ct/kWh Verbrauchspreis bei Strom (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen).

Für die restlichen 30 % des Verbrauchs sowie für den eventuellen Mehrverbrauch galten die regulären, mit dem Energieversorger vereinbarten Preise.

Musste ich zum Ende der Strompreisbremse aktiv werden?

Zum 31. Dezember 2023 endete die Gewährung der Strompreisbremse. D.h. seit dem 1. Januar 2024 gelten wieder die Abschläge wie vor der Bremse. Wenn

  • uns ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen vorliegt, ziehen wir automatisch den richtigen Abschlag ein
  • in der Zwischenzeit Ihre Preise angepasst wurden, erhalten Sie mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung einen neuen Abschlagsplan
  • Sie an uns überweisen, passen Sie bitte Ihre Abschlagszahlungen an

Am einfachsten ist es, wenn Sie im Online-Kundencenter Ihre Bankverbindung pflegen und uns damit das SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Ich habe von der Energiepreisbremse profitiert. Wird das in meiner Rechnung berücksichtigt, auch wenn diese erst im Jahr 2024 fällig ist?

Die Energiepreisbremse wird in der Rechnung für die Lieferzeiträume zwischen 01.01.2023 und 31.12.2023 berücksichtigt. Diese Entlastung finden Sie auch auf Ihrer nächsten Jahresrechnung, auch wenn diese erst im Jahr 2024 erstellt wird. Seit dem 01.01.2024 gelten wieder Ihre vertraglich vereinbarten Preise.

Was bedeutet der Wegfall der Energiepreisbremse für meine Rechnung?

Für Sie gelten ab dem 01.01.2024 die in Ihrem Vertrag vereinbarten Preise Ihres Tarifs. Die Entlastung durch die Preisbremsen entfällt. In Ihrer nächsten Jahresrechnung werden die Zeiträume mit und ohne Preisbremse transparent für Sie dargestellt.

Erhöht sich mein monatlicher Abschlag durch das Ende der Preisbremsen?

Wenn Sie von der Preisbremse profitiert haben, endet zum 01.01.2024 der Zeitraum, in dem der Abschlag um den Entlastungsbetrag der Gas- oder Wärmepreisbremse reduziert wurde. Sie können Ihren Abschlag jederzeit selbst in unserem Kundencenter-Online anpassen.

Vertrag und Tarif

Welchen Tarif nutze ich?

Informationen zu Ihrem Tarif finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Diese können Sie jederzeit im Online-Kundencenter abrufen.

Welche Tarife gibt es?

Klicken Sie hier für weitere Details.

Wo finde ich meine Vertragskontonummer?

Die Vertragskontonummer finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Änderungen der Daten können Sie uns bequem über das Online-Kundencenter mitteilen.

Abschlag

Was ist ein Stromabschlag?

Mit ihrer Anmeldung bei uns teilen Sie uns Ihren Verbrauch mit. Mit dieser Verbrauchsmenge berechnen wir die zu erwartenden Kosten. Damit Sie nicht alles auf einmal zahlen müssen, verteilen wir die Kosten gleichmäßig über die Monate eines Jahres. Die monatlichen Kosten ziehen wir als Abschlag ein bzw. überweisen Sie uns monatlich.

Wie wird die Höhe des Abschlags ermittelt?

Die Höhe des Abschlags richtet sich in der Regel nach Ihrem Vorjahresverbrauch. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die wir auf die Monate zwischen den Jahresrechnungen aufteilen und als Abschlag einziehen.

Waren Ihre Abschlagszahlungen zu hoch, erhalten Sie von uns eine Gutschrift, die wir mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Waren die Abschläge für Ihren Verbrauch zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig. Am besten ist es daher, den Abschlag möglichst genau an Ihren tatsächlichen Energieverbrauch anzupassen.

Sie können eine Rechnung nicht zahlen, haben eine Mahnung erhalten oder die Versorgungsunterbrechung wurde angekündigt?

Für Zahlungsprobleme kann es viele Gründe geben. Wir möchten mit Ihnen Lösungen finden, damit es gar nicht erst dazu kommt. Eine Unterbrechung der Energieversorgung ist immer das letzte Mittel des Energielieferanten, wenn Zahlungen ausbleiben. Bis es dazu kommt, muss vorher einiges passieren. Lassen Sie es nicht so weit kommen, sondern kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich. Halten Sie dabei bitte Ihre Kundennummer und den aktuellen Zählerstand bereit. Lesen Sie alle Informationen zum Thema Zahlhilfe.

Kundenportal

Welche Daten benötige ich, um mich im Kundenportal zu registrieren?

Sie benötigen Ihre Kunden- bzw. Geschäftspartnernummer und Ihre Zählernummer.

Wo finde ich das Kundenportal?

Hier finden Sie das Kundenportal: https://zeag.mein-portal.de/

Welche Services stehen mir im Kundenportal zur Verfügung?

Sie können Ihre Adress- und Kontaktdaten ändern, Rechnungen und Verbrauchsdaten einsehen, die Bankverbindung aktualisieren, den Abschlag selbst ändern, einen Umzug melden und Zählerstände übermitteln.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was nun?

Nutzen Sie die "Passwort vergessen"-Funktion im unteren Bereich der Seite https://zeag.mein-portal.de/. Dann können Sie ein neues Passwort vergeben.
Sie benötigen dazu Ihre Kundennummer (= Geschäftspartnernummer) und Ihren Benutzernamen.

Ich habe meinen Benutzernamen vergessen. Was nun?

Unter "Benutzer vergessen" im unteren Bereich der Seite https://zeag.mein-portal.de/ können Sie sich Ihren Benutzernamen zuschicken lassen.

Sie benötigen dazu Ihre Kundennummer (= Geschäftspartnernummer) und Ihre E-Mail-Adresse.

Strompreise

Warum erhöhen sich die Preise bei der ZEAG Energie AG, während andere Anbieter ihre Preise senken?

Wir versuchen immer, Mehrkosten, die z.B. aufgrund höherer Beschaffungspreise und Steuern und Abgaben entstehen, über einen längeren Zeitraum zu verteilen und damit die Preise für unsere Kundinnen und Kunden zu dämpfen. Dadurch konnten wir in der Phase der Höchstpreise ein äußerst attraktiver Anbieter bleiben.

Zudem konnten wir in unserer Rolle als Grundversorger diejenigen Kundinnen und Kunden auffangen, die von dritten Billiganbietern im Stich gelassen wurden. Für diese Kundinnen und Kunden mussten wir sehr kurzfristig - über unsere bereits langfristig beschafften Energiemengen für unsere Bestandskunden hinaus - hochpreisige Energie zukaufen. Die Kosteneffekte daraus wirken sich nun auf die Preisgestaltung aus und führen zunächst zu höheren Endkundenpreisen im Strom.

Andere Anbieter, die aktuell ihre Preise senken, kommen zumeist von einem sehr viel höheren Preisniveau.

Warum steigen die Strompreise?

Wir kaufen Ihre Strommengen längere Zeit im Voraus ein und geben diese Preise verzögert an Sie weiter. In den letzten Jahren sind genau diese Beschaffungskosten stark gestiegen – ein Effekt aus der europaweiten Energiekrise 2022. Hinzu kommt, dass die Netznutzungsentgelte steigen.

Um welchen Betrag erhöht sich der Strompreis? Und ab wann?

In der Grundversorgung steigt der Preis um 5,5 ct/kWh. Den Grundpreis erhöhen wir um 15 €/Jahr. Den individuellen Betrag haben wir jedem Kunden schriftlich mitgeteilt.

Für einen grundversorgten Kunden mit durchschnittlich 2.500 kWh Jahresverbrauch bedeutet das eine Mehrbelastung von ca. 150 € pro Jahr. Die neuen Preise gelten ab dem 01.01.2024.

Warum sollte ich Kunde bei der ZEAG Energie AG bleiben?

Wir sichern die Stromversorgung in guten wie in schlechten Zeiten – das kostet Geld. Trotzdem halten wir die Preise so stabil wie möglich – seit vielen Jahren haben wir hier wenig Schwankungen. Wir bestimmen den Strompreis nicht allein:
Er setzt sich immer aus dem Beschaffungspreis, den Netzentgelten, Umlagen und Steuern zusammen. Bei den Beschaffungspreisen spüren wir jetzt verzögerte Effekte aus der Energiekrise 2022.
Von den Umsätzen, die wir machen, fließt viel in die Region zurück: Wir schaffen hier Arbeitsplätze - bei uns und bei den vielen Partnern aus der Region.

Gibt es einen günstigeren Tarif für mich?

Sie finden hier nach Eingabe Ihres voraussichtlichen Verbrauchs und Ihrer Postleitzahl unsere aktuellen Produktangebote.

Wir können einen günstigeren Tarif anbieten, da wir die Beschaffungskosten mit dem Folgejahr verrechnen und dadurch besser verteilen können. Der Tarif hat eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

An der Strombörse sinken die Preise, warum ziehen die Preise bei der ZEAG Energie an?

Wir versuchen immer, Mehrkosten, die z.B. aufgrund höher Beschaffungspreise und Steuern und Abgaben entstehen, über einen längeren Zeitraum zu verteilen und damit die Preise für unsere Kundinnen und Kunden zu dämpfen. Das bedeutet: wir kaufen frühzeitig Strommengen ein. Die neuen Preise sind ein verzögerter Effekt aus der Energiekrise 2022. Selbstverständlich geben wir auch niedrigere Beschaffungspreise an Sie weiter.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Wie nutze ich dieses?

Selbstverständlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bis zum Wirksamwerden der neuen Preise können Sie Ihren aktuellen Stromvertrag jederzeit kündigen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kündigung dafür bis spätestens 31. Dezember 2023 in Textform bei uns eingegangen sein muss.

Wo finde ich die Preise für die Grundversorgung?

Sie können die Preise in unserem Downloadbereich abrufen.

Muss ich meinen Abschlag ändern? Wie geht das?

Kein Muss, aber eine klare Empfehlung von unserer Seite, um Nachzahlungen zu vermeiden. Ihren Abschlag können Sie selbst bequem im Kundenportal anpassen. Wir empfehlen eine Erhöhung um 15 %.

Ich habe weitere Fragen. Wie kann ich den Kundenservice erreichen?

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende der Seite für eine Kontaktaufnahme. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundencenter@zeag-energie.de.

Aktuelle Energiemarktsituation

Gibt die ZEAG die Strompreis­bremse an ihre Kunden weiter?

Wir begrüßen jede Maßnahme, die in der aktuellen Situation sowohl zur Sicherung der Stabilität in der Energie­versorgung als auch zu Entlastungen unserer Kundinnen und Kunden führt und geben diese selbstverständlich weiter.

Am 16.12.2022 wurden die Gesetze für die Gas-/Wärme- und Strompreis­bremse auf den Weg gebracht, um die Menschen in Deutschland zu entlasten. Der Preisdeckel gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Die Gesetze sind vorerst bis Ende 2023 befristet.

Von der Strompreisbremse profitieren unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh, wenn der Kilowatt­stunden­preis in ihrem Vertrag oberhalb des gedeckelten Preises liegt. Dabei gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von 40 ct/kWh. Die restlichen 20 % erhalten Sie als Kund*in zu dem mit der ZEAG Energie AG vertraglich vereinbarten Preis.

Nimmt die ZEAG Energie AG weiterhin Neukunden an?

Ja, aktuell bieten wir auch für Neukunden Produkte an. Selbstverständlich behalten wir dabei die aktuellen Entwicklungen im Blick.

Machen die Energiekonzerne jetzt nicht Profit auf Kosten ihrer Kundinnen und Kunden sowie der Allgemeinheit?

Für die ZEAG Energie AG und ihre Tochterunternehmen Gasversorgung Unterland GmbH und NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken GmbH steht in der aktuellen Situation nicht Profit, sondern Verantwortung im Mittelpunkt: z.B. die Stromproduktion sicherzustellen, genügend Gas für den Winter zu beschaffen und die Netze stabil zu halten.

Außerdem arbeiten auch wir mit Hochdruck daran, unser Land aus den Abhängigkeiten zu lösen, die uns jetzt so große Probleme machen. Deshalb investieren wir systematisch in erneuerbare Energien für eine ständig verfügbare Leistung und in den Ausbau der Netze.

All diese Aufgaben können wir nur wahrnehmen, wenn wir auch das Geld dafür verdienen. Ohne Erträge keine Investitionen, keine Versorgungssicherheit und nicht zuletzt keine Arbeitsplätze.  

Lohnt es sich, statt der Gasheizung auf Heizlüfter oder Heizstrahler in der Wohnung zu setzen?

Nein! Trotz der gestiegenen Gaspreise ist es selbst in der aktuellen Situation deutlich teurer etwa mit (mobilen) Elektroheizungen die Wohnung warmzuhalten. So hat ein handelsüblicher Heizstrahler in der Regel eine Leistung von 2000 Watt. Läuft dieser acht Stunden am Tag, werden dafür 16 kWh verbraucht. Der Strom für ein einzelnes Gerät würde so, je nach Stromvertrag, zu Mehrkosten von rund 150 Euro im Monat (brutto) führen. Heizstrahler oder Heizlüfter sollten deshalb nur im Notfall Einsatz finden, etwa weil andere Heizkörper ausgefallen sind. In finanzieller Hinsicht lohnt sich ein Umstieg nicht.

Zur Info:

  • Strom wird in Kilowattstunden gemessen. Der Gaszähler misst in Kubikmeter. 1 Kubikmeter Gas entspricht dabei ungefähr 10 Kilowattstunden (kWh).
  • In Bestandsverträgen ist die Kilowattstunde Strom rund 4-mal so teuer wie die Kilowattstunde Gas. Heizen mit Strom anstatt Gas lohnt sich also nicht!

Wie ist das Stromnetz geschützt und welchen Einfluss hat jeder Haushalt?

Das Stromnetz und seine einzelnen Anlagen (z. B. Leitungen und Transformatoren) werden vor einer Überlastung durch Sicherungen geschützt. Diese lösen aus, wenn eine Überlast eintritt, um bleibenden Schaden von den Anlagen fern zu halten. Eine Überlastung von Anlagen und demzufolge ein örtlich begrenzter Stromausfall kann z. B. durch den vermehrten Einsatz von Heizlüftern und Radiatoren ausgelöst werden. Entscheidend ist, wie viele Geräte gleichzeitig betrieben werden. Um im Winter die Stromnetze nicht zu überlasten: Nicht mit Direktheizungen heizen oder zuheizen, denn ohne Strom fällt auch die private Gasheizung aus!

Stromausfall

Wie verhalte ich mich bei Stromausfall?

Prüfen Sie bei Stromausfall zunächst das eigene Umfeld. Funktioniert das Licht im Hausflur eines Mehrfamilienhauses noch oder sind Nachbarhäuser beleuchtet, liegt die Ursache womöglich in den eigenen vier Wänden. Aufschluss darüber gibt ein Blick in den Sicherungskasten: Zeigen die Hebel der Sicherungen und des Fehlerstrom-Schutzschalters (FI-Schalter) nach oben?
Liegt der Fehler im eigenen Verteilerkasten, nicht gleich wieder die Sicherung einschalten. Zunächst prüfen, ob Geräte, die eine Gefahr darstellen könnten, wenn der Strom wieder fließt – etwa elektrische Werkzeuge, Mixer oder Bügeleisen – vom Netz getrennt sind. Auch alle anderen Elektrogeräte, die zum Zeitpunkt des Stromausfalls liefen, sollten ausgeschaltet sein und erst schrittweise wieder zugeschaltet werden. Wer die Geräte nach und nach aktiviert, findet meist heraus, ob eines davon den Ausfall verursacht hat. Lässt sich die Fehlerquelle nicht ohne Weiteres feststellen, unbedingt fachmännische Hilfe holen. Liegt der Grund für den Stromausfall augenscheinlich nicht im eigenen Haus, wenden Sie sich an Ihren örtlichen Verteilnetzbetreiber.
Tipp: Am besten immer eine betriebsbereite Taschenlampe an einem festen Platz aufbewahren. Auch die Taschenlampenfunktion der meisten Smartphones hilft.

Was ist ein Blackout?

Von einem Blackout spricht man, wenn die Stromversorgung großflächig im europäischen Rahmen und länger als mehrere Stunden ausfällt und zur Wiederversorgung der dezentrale Einsatz geeigneter Reserve-Kraftwerke erforderlich wird. Stromausfälle wie z.B. nach teilweise heftigen Unwettern sind kein Blackout.

Der Ausbau der Erneuerbaren zieht keine Beeinträchtigung der sicheren Stromversorgung nach sich. Es gibt es sehr viele Schutzmechanismen, um großflächige Ausfälle zu vermeiden. Ebenfalls gibt es sehr viele Mechanismen, um eine schnelle Wiederherstellung der Stromversorgung zu gewährleisten.

In ihrem „Stresstest“ haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber eine klare Aussage getroffen: Sie rechnen nicht mit einem großflächigen Stromausfall in Deutschland. Das gilt auch unter der Annahme, dass Deutschland nach wie vor große Strommengen nach Frankreich exportiert, weil dort viele Kernkraftwerke stillstehen. Was die Netzbetreiber nicht ausschließen: kurze Zeiten, in denen die Stromerzeugung die Nachfrage nicht decken kann. In diesem Fall würden sie einen Mechanismus für gezielte Stromabschaltungen in Gang setzen – geplant, angekündigt, zeitlich begrenzt und im Wechsel zwischen verschiedenen Regionen. Das ist ein schon vor Jahren konzipiertes und in Übungen immer wieder durchgespieltes Verfahren, das nichts mit „Blackouts“ zu tun hat.

Kontakt aufnehmen

Ja, ich interessiere mich für die Energie-Angebote und -Dienstleistungen der ZEAG Energie AG und möchte mehr erfahren. Meine Kontaktdaten dürfen zur Erfüllung meiner Anfrage innerhalb der ZEAG verarbeitet werden.

Bitte rechnen Sie 8 plus 4.

FAQ zur aktuellen Gasmarktsituation

Fragen und Antworten finden Sie auf der Website der Gasversorgung Unterland GmbH.

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Kundencenter am Energiestandort Heilbronn

Alle Ihre Fragen beantworten wir selbstverständlich gerne auch in unserem Kundencenter. Hier helfen wir Ihnen auch im Falle einer Sperrung weiter.

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