Häufig gestellte Fragen
Ganzheitliche Mobilitätskonzepte spielen für die moderne Städteplanung eine wichtige Rolle. Die E-Mobilität steht dabei im Mittelpunkt des Umdenkens. Und mit ihr die öffentliche Ladeinfrastruktur. In städtischen Räumen ist die Flächenverfügbarkeit eine Herausforderung. Doch auch in der ländlichen Region wächst der Anteil an Elektrofahrzeugen und die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur steigt.
Mit einer attraktiven öffentlichen Ladeinfrastruktur bieten Sie Ihren Bürgern, Besuchern, Mitarbeitern und ortsansässigen Unternehmen einen echten Mehrwert. Ihre Kommune wird zur zukunftssicheren Anlaufstelle für Elektrofahrzeuge.
Der Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur wird durch bundes- und landesweite Förderungen unterstützt. Diese Förderprogramme sind zeitlich limitiert und unterscheiden sich in ihren Ausrichtungen. Um die für Ihre Kommune passende Förderung zu finden, beraten wir Sie gerne individuell. Schreiben Sie uns eine E-Mail an mobilitaet@zeag-energie.de. Wir melden uns bei Ihnen.
Für einen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur berücksichtigen wir Wohn- und Verkehrsinfrastruktur, analysieren Verkehrsflüsse, beziehen den öffentlichen Personennahverkehr mit ein und beachten die Intermodalität. Auf dieser Basis ermitteln wir für Ihre Kommune die perfekten Standorte.
Sie haben die Wahl. Sie können sich für das kostenfreie ZEAG-Design entscheiden. Oder Sie gestalten die Ladesäulen-Hardware im eigenen Design. Die Kosten hierfür erhalten Sie auf Anfrage.
Für die öffentliche Ladeinfrastruktur setzen wir moderne, roamingfähige Ladestationen ein, die auf allen gängigen Ladestationen-Apps und Navigations-Karten angezeigt werden. Und die von allen Mobilitätsprovidern genutzt werden können.
Dabei kümmern wir uns auch um Formalitäten, wie beispielsweise:
- Erfüllung vertraglicher Bestandteile für E-Roaming
- Verwaltung POI-Daten (Anzeige z.B. in Navigationssystemen)
- Meldung der Ladepunkte und Leistung bei der Bundesnetzagentur
Das wichtigste zuerst: Eine Ladeeinrichtung in der Kommune ist eine elektrische Anlage im öffentlichen Raum und unterliegt damit gewissen Anforderungen der VDE- bzw. DGUV Vorschriften. So müssen die Anlagen einmal jährlich technisch geprüft werden. Zusätzlich gelten für geförderte Ladestationen weitere Anforderungen, wie die Zugänglichkeit, ein roamingfähiger Bereich oder die eichrechtskonforme Abrechnung für öffentliches Laden.
In all diesen Themen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.
Die Unterhaltskosten für eine Ladesäule umfassen Kosten für die technische Wartung und Kosten für Betrieb und Service. Die Wartungskosten werden einmal jährlich abgerechnet. Bei den Betriebs- und Servicekosten haben Sie die Wahl: Verzichten Sie als Kommune auf die Ladeerlöse, wird Ihnen der Betrieb und Service kostenfrei zur Verfügung gestellt. Möchten Sie die Ladeerlöse einbehalten, wird für Betrieb und Service eine monatliche Gebühr erhoben.
Wir haben 130 Jahre Erfahrung mit kritischer Infrastruktur und elektrischen Anlagen. Davon sollen unsere Kunden profitieren. Wir bieten Kommunen eine zukunftssichere und auch nachträglich erweiterbare öffentlich Ladeinfrastruktur. Zu diesem 360° Ansatz zählen Standortanalyse, Machbarkeitsprüfung, Konzeption, Installation der Hardware, Betrieb – auch mit Übernahme der Betreiberverantwortung – und Service.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Wir sind für Sie da.
Sie haben eine brennende Frage und in unseren FAQs war keine passende Antwort dabei? Dann haben wir selbstverständlich ein offenes Ohr für Sie.
Info-Telefon 07131 610-828