Zum 1. Januar soll für alle die Strompreisbremse in Deutschland kommen – so wird es zumindest aktuell diskutiert. Für private Haushalte und kleine Unternehmen soll sie wie die Gas- und Wärmepreisbremse funktionieren. Für ein Grundkontingent, das 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose umfasst, soll ein Strompreis von maximal 40 Cent pro Kilowattstunde brutto gelten.
Diese Hilfen sollen energieintensive Industrieunternehmen entlasten
Neben privaten Haushalten ist geplant, dass auch andere Verbraucher*innen Anspruch auf die Soforthilfe erhalten. Dazu sollen neben Gewerbebetrieben mit einem maximalen Jahresverbrauch von 1.500 MWh pro Jahr unter anderem auch Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Universitäten und Schulen zählen.
Außerdem ist für energieintensive Industrieunternehmen eine eigene Preisbremse bereits im Januar geplant. Denn große Firmen sind von der Soforthilfe ausgeschlossen. Hierbei wird womöglich ein Grundkontingent an Erdgas festgelegt, das 70 Prozent des vergangenen Verbrauchs des jeweiligen Unternehmens für das Jahr 2021 umfasst. Für dieses Kontingent sollen die Firmen dann nur noch 7 Cent pro Kilowattstunde zahlen müssen.
Auch die Strompreisbremse soll voraussichtlich ab Januar 2023 kommen. Bei größeren Firmen sollen es 13 Cent pro Kilowattstunde für den Nettostrompreis sein, gerechnet für 70 Prozent des Vorjahresverbrauches (Bemessungszeitraum: 2021).