Energieaudit:
Die neue Gesetzeslage im Blick
Die Bundesregierung hat die Energieeffizienz bereits 2014 zur zweiten Säule der Energiewende erklärt. Um die Klimaziele zu erreichen, möchte sie nun die Energienutzung für Unternehmen noch transparenter gestalten und damit weitere Einsparpotenziale sichtbar machen.
Mit dem neuen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet die Bundesregierung alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen, also sogenannte Nicht-KMU, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Erstmals bis 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre.
Als Nicht-KMU zählt ein Unternehmen, wenn es mehr als 250 Mitarbeiter hat oder einen Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro erzielt sowie eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro erwirtschaftet. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden dabei berücksichtigt, so dass bei vielen Unternehmen die KMU-Schwelle überschritten wird und die Pflicht zur Durchführung des Energieaudits entsteht.
Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 betreiben – oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben – sind von der Durchführung befreit. Dies gilt auch für Unternehmen, die sich zur Einführung eines der Systeme bis 5. Dezember 2015 verpflichten und die Einführung bis Ende 2016 vollständig umsetzen.
Das Energieaudit dokumentiert die wesentlichen Energieflüsse im Unternehmen, schafft Transparenz und zeigt Einsparpotenziale auf. Grundlage hierfür liefert die umfangreiche Analyse der Energiedaten, in der mindestens 90 % aller Energieverbräuche des Unternehmens erfasst werden müssen.
Wir von der ZEAG Energie AG helfen Ihnen, die richtige Lösung zu finden. Wir begleiten Sie bei der Durchführung eines Energieaudits oder der Einführung eines Energiemanagementsystems – und dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Unsere Leistung auf einen Blick
- Datenerfassung und Vor-Ort-Begehung der Standorte
- Auswertung und Visualisierung der Energiedaten inkl. Kennwertbildung
- Definition und Abstimmung von Energieeffizienzmaßnahmen, inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Erstellung des Energieauditberichts gem. DIN EN 16247 und Präsentation der Ergebnisse
- optional: Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
Ihre Vorteile
- Schnelle und unkomplizierte Erfüllung der Energieaudit-Pflicht
- Professionelles und systematisiertes Vorgehen bei der Bewertung eines oder mehrerer Standorte
- Verbesserte Transparenz über Energieverbräuche, Energieeinsatz und Einflussfaktoren
- Bewertung der energetischen Qualität Ihres Unternehmens (Benchmarking)
- Energieeffizienzmaßnahmenliste mit Potenzialen zur Reduktion von Energieverbrauch, -kosten und CO2–Emissionen
- Primärenergiefaktor: 0,52
- Wenig Ressourcenbindung für Ihr Unternehmen