Kundenerklärung nach Art. 240 § 1 EGBGB
für Privatkunden mit ZEAG DaheimInternet
Wir geben unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, das am 01. April 2020 in Kraft getretene Gesetz der Bundesregierung zu nutzen. Dieses Gesetz sieht für Verbraucher und Kleinstunternehmen ein dreimonatiges Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Telekommunikatiosanbieter vor, wenn diese aufgrund der aktuellen Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Es besteht die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub bis 30. Juni 2020 in Anspruch zu nehmen.
Wir begrüßen die Maßnahme ausdrücklich und hoffen, damit einen Beitrag zu leisten, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.